FAQ

Wie entschuldige ich mein Kind im Krankheitsfall?

In der Zeit von 7:30 Uhr – 8:30 Uhr

per E-Mail:

sek1@martin-luther-king-schule.ratingen.de – Frau Eisenkopf-Saatkamp

sek2@martin-luther-king-schule.ratingen.de – Frau Geiter

sek3@martin-luther-king-schule.ratingen.de – Frau Lange

oder telefonisch unter 02102/550- 4995.

Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung an die Klassenlehrer ist erforderlich!

Mein Kind hat etwas in der Schule verloren, gibt es Fundsachen?

In der Fundsachenvitrine vor Raum 3 oder in der gelben Tonne vor dem Schulgarten kann Ihr Kind zum Beispiel verlorene Jacken, Taschen etc. wiederfinden.

Im Falle des Verlustes von Geldbörsen, Smartphones oder Ausweise kann Ihr Kind im Sekretariat nachfragen.

Welche Formalitäten gibt es bei der Anmeldung?

Da eine telefonische Terminabsprache im Sekretariat (02102/550-4962 oder 02102/550-4970) immer erforderlich ist, werden Sie durch eine der Sekretärinnen darüber informiert, was Sie im Einzelfall mitbringen müssen. Anfragen auf einen Schulwechsel bitte immer an Frau Geiter per E-Mail an sek2@martin-luther-king-schule.ratingen.de.

Wie erhalte ich ein Mensa-Abo?

Sie erhalten den Vertrag im Sekretariat. Es handelt sich dabei um einen Jahresvertrag. Wenn Sie ihn nicht bis zum 30. April eines Jahres schriftlich, gerne auch per E-Mail an

Frau Eisenkopf-Saatkamp, sek1@martin-luther-king-schule.ratingen.de , gekündigt haben, verlängert er sich automatisch für ein weiteres Jahr.

Wie erhalte ich einen Zuschuss für die Mittagsverpflegung meines Kindes? Wer hat Anspruch?

SGB II – Berechtigte

SGB XII – Berechtigte

Wohngeldberechtigte sowie- Kinderzuschlagsempfänger

nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Asylbewerber (Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

Gültig ab 01.08.2019:

Sobald uns der Bewilligungsbescheid für das gemeinsame Mittagessen vorliegt, werden Sie von der Zuzahlung befreit. Bitte wenden Sie sich dann telefonisch an Frau Eisenkopf-Saatkamp, 02102/550-4995 oder per E-Mail an sek1@martin-luther-king-schule.ratingen.de.

Wie erhalte ich einen Zuschuss für Klassenfahrten? Wer hat Anspruch?

SGB II – Berechtigte

SGB XII – Berechtigte

Wohngeldberechtigte sowie- Kinderzuschlagsempfänger

nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Asylbewerber (Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

 

Alle Anträge liegen unserem Sekretariat vor. Bitte wenden Sie sich telefonisch an Frau Eisenkopf-Saatkamp, 02102/550-4995 oder per E-Mail an sek3@martin-luther-king-schule.ratingen.de.

Wo kann ich einen Antrag für das Schokoticket erhalten?

Selbstzahler-Anträge erhalten Sie im Sekretariat, bei der Rheinbahn oder unter www.vrr.de.

Schokoticket-Anträge mit Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten (direkter Fußweg zur nächstgelegenen Gesamtschule unter 3,5 km in der SEK I, bzw. unter 5 km in der SEK II) erhalten Sie ausschließlich im Sekretariat.

Kann mein Kind während der Mittagspause nach Hause kommen?

Die Mittagspause ist ein wesentlicher Bestandteil des pädagogischen Ganztagskonzeptes, für das Sie sich bei der Anmeldung an unserer Schule entschieden haben. Deshalb sollte eine Beurlaubung für die Mittagspause, um zuhause zu essen, nur in begründeten Fällen und bei sehr kurzer Wegstrecke nach Hause beantragt werden. Den Antrag hierzu erhalten Sie im Sekretariat.

Ich benötige eine Schulbescheinigung für mein Kind, wo bekomme ich diese?

Im Schüler*innen-Sekretariat bei Frau Eisenkopf-Saatkamp/Frau Lenzen liegt eine Liste aus. Dort tragen sich die Schülerinnen und Schüler in der ersten Pause ein und können die Bescheinigungen in der zweiten Pause abholen.

 

Mein Kind hat seinen Schülerausweis / Mensaausweis verloren oder beschädigt. Wo kann mein Kind einen neuen Ausweis beantragen?

Im Schüler*innen-Sekretariat bei Frau Eisenkopf-Saatkamp/Frau Lange liegt eine Liste aus. Dort tragen sich die Schülerinnen und Schüler in der ersten Pause ein und können in der zweiten Pause den neuen Ausweis abholen (Kosten hierfür: € 0,50).

Wir ziehen um oder haben neue Mobil-/Festnetznummern.

Bitte teilen Sie uns dies umgehend unserem Sekretariat mit.

Darf mein Kind sein Smartphone in der Schule benutzen?

Auf dem gesamten Schulgelände ist die Benutzung von Smartphones oder anderen elektronischen Geräten grundsätzlich verboten. Mit Erlaubnis der jeweiligen Lehrkraft jedoch, dürfen elektronische Geräte für Unterrichtszwecke genutzt werden (siehe Hausordnung).

Besteht die Klassenleitung aus einem Team?

Um den Kindern zwei Ansprechpartner sowie eine umfassende pädagogische Begleitung und Betreuung zu garantieren, besetzen wir die Klassenleitung – soweit organisatorisch möglich – mit zwei Klassenlehrern*lehrerinnen, die in der Klasse in mehreren Fächern unterrichten und Klassenlehrertätigkeiten gemeinsam erledigen.

Wie bereitet die Schule die Schüler*innen auf die Berufswahl vor?

Alle Schüler*innen nehmen ab Klasse 8 an der Berufswahlorientierung im Rahmen des Programmes „Kein Abschluss ohne Anschluss“ teil. Hierzu nehmen die Schüler*innen in Klasse 8 an einer Potentialanalyse bei einem außerschulischen Bildungspartner teil und anschließend erfolgt eine Berufsfelderkundung. In Klasse 9 nehmen alle Schüler*innen verpflichtend an der berufsorientierten Wanderwoche sowie einem Schülerbetriebspraktikum teil. In Klasse 10 erhalten die Schüler*innen im Rahmen des Berufswahlunterrichtes durch die Agentur für Arbeit einen Einblick in die Abläufe der Bewerbungen an den Berufskollegs.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: ” Berufsvorbereitung an der MLKG”

Werden Computer im Unterricht genutzt? Lernen die Schüler*innen den Umgang mit Computern und dem Internet in der Schule?

Wir befähigen unsere Schülerinnen und Schüler zum verantwortungsbewussten Umgang mit Medien. Hierzu gehört die Arbeit mit den Schülern*innen im Computerraum und die Schulung dieser im Umgang mit Computern und dem Internet.

Wie geht die Schule mit Konflikten um?

Kommt es zwischen den Schülern*innen zu Konflikten, dient als erste*r Ansprechpartner*in die Klassenleitung. Diese kann die Schüler*innen an die Schulsozialarbeiter oder an die Streitschlichter weiterleiten.

Die Schulsozialarbeiter unterstützen alle Schülerinnen und Schüler ihre Konflikte gewaltfrei durch Mediation zu lösen.

Zu den Streitschlichtern werden sozialkompetente Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 7 ausgebildet. Diese erlernen Strategien zur gewaltfreien Konfliktbewältigung und wenden diese im Rahmen des Mediationsverfahrens im schulischen Miteinander an.

Für welche Kinder ist die Schule geeignet?

Diese Frage beantwortet die PowerPointPräsentation: „G e s a m t s c h u l e – Die Schulform mit individueller Klasse“

 

Was bedeutet Inklusion?

Das Ziel der Inklusion ist, dass jeder Mensch – ganz gleich welche Voraussetzungen er mitbringt – überall dabei sein kann. So unterstützen unsere Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Schulleben teilzuhaben.

Für unsere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erstellen wir halbjährlich individuelle Förderpläne, anhand derer die Förderung strukturiert wird. Diese ermöglichen eine individuelle Förderung im inklusiven Rahmen der Regelschule.

Was bedeutet „Lernzeit“?

Die Schüler*innen haben pro Woche zwei Stunden Lernzeit. Diese sind in den Stundenplan integriert und werden zum Anfertigen von Schulaufgaben genutzt. Die Klasse wird in dieser Zeit von zwei Lehrkräften betreut.

Welchen Abschluss kann mein Kind an der Schule erreichen?

An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe 1 erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule, dem Gymnasium und an Förderschulen erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss,
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 mit der Qualifikation für die Oberstufe,
  • der Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10).

Die Oberstufe führt zur Fachhochschulreife sowie zum Abitur.

 

Schauen Sie sich hierzu folgende PowerPointPräsentationan: “Gesamtschule – Die Schule mit individueller Klasse”.

 

Welche Sprachen können erlernt werden?

Die erste Fremdsprache ab Klasse 5 ist Englisch.

Optional setzt die zweite Fremdsprache (Französisch oder Spanisch) im Rahmen des Wahlpflichtfaches in Klasse 7 ein. Ab Klasse 9 kann -ebenfalls optional- mit der Fremdsprache Spanisch begonnen werden. Für Schüler*innen der Gymnasialen Oberstufe setzt die zweite Fremdsprache (Spanisch) spätestens verpflichtend in der Einführungsphase (Klasse 11) ein. Französisch kann in der Oberstufe bis zum Abitur fortgesetzt werden.

Zusammenfassung:

  • Englisch für alle Kinder ab Klasse 5
  • Französisch/Spanisch ab Klasse 7 (Wahlpflichtfach)
  • Spanisch ab Klasse 9 (Neigungsfach)
  • Spanisch (neu) ab Klasse 11/EF (Gymnasiale Oberstufe)
  • Französisch (fortgeführt) bis zur Jahrgangsstufe 13/Q2 (Gymnasiale Oberstufe)

 

Kann ich mich als Elternteil in die Schulgemeinschaft einbringen?

Als Elternteil haben Sie die Möglichkeit nach Wahlen Teil des Klassenelternrates sowie des Elternbeirates der Schule zu werden. Weiterhin haben Sie auch die Möglichkeit dem Förderverein unserer Schule beizutreten, um in diesem Rahmen an der Schulgemeinschaft teilzuhaben und mitzuwirken.

Können die Klassenlehrer*innen uns helfen eine Nachhilfe für unser Kind zu bekommen?

Die Klassenlehrer*innen haben die Möglichkeit für Sie und Ihr Kind einen ersten Kontakt zu unserem Kooperationspartner „Allianz Bildung & Lernen e.V.“ herzustellen. Die Allianz Bildung & Lernen stellt ehrenamtliche Bildungspartner zur individuellen Förderung der Schüler*innen. Nähere Informationen unter “Allianz Bildung & Lernen e.V.”.