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Zweitschriften von Zeugnissen – Informationen für Schüler*innen, Eltern und ehemalige Schüler*innen

Schüler und Schülerinnen, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler der Martin-Luther-King-Gesamtschule Ratingen können bei Verlust oder Beschädigung eines Originalzeugnisses eine Zweitschrift beantragen.
Eine Zweitschrift tritt an die Stelle eines ausgestellten Originalzeugnisses, das auf Basis der in der Schule archivierten Unterlagen erstellt wird.

Wann wird eine Zweitschrift benötigt?

Eine Zweitschrift kann ausgestellt werden, wenn

  • das ursprüngliche Zeugnis verloren gegangen ist
  • das Original beschädigt wurde.

Mit Ausstellung der Zweitschrift wird ein später wiedergefundenes Originalzeugnis für ungültig erklärt.

 

Hinweise zum Nachnamen

Falls sich der Nachname nach Ausstellung des Zeugnisses geändert hat (z. B. durch Heirat), muss ein amtlicher Nachweis beigefügt werden.

Wichtig: In der Zweitschrift erscheint weiterhin der Nachname der Erstausfertigung.

 

Ablauf der Beantragung

Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist der entsprechende Antrag per Mail (zweitschrift@mlkg.schule) oder persönlich vollständig ausgefüllt einzureichen. Zur Bearbeitung benötigt die Schule u. a.:

  • vollständige persönliche Angaben (Name, Geburtsdaten, aktuelle Anschrift)
  • Abschlussjahr
  • genaue Bezeichnung des benötigten Zeugnisses (Klassenstufe/Halbjahr)
  • Erklärung zum Verlust oder zur Zerstörung des Originals (an Eides statt).

 

Die Zweitschrift kann nur persönlich abgeholt werden.

Die Erstellung kann bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Nach Fertigstellung werden die Antragsstellerinnen und Antragssteller durch das Sekretariat informiert.